Wahlberechtigte können der Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Wahlwerbung widersprechen
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Nur ein paar Wochen später am Sonntag, dem 11. Mai 2025, folgt dann die Landratswahl des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit einer möglichen Stichwahl am 25. Mai 2025.
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Im Hinblick auf die oben genannten Wahlen 2025 wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Absatz 5 in Verbindung mit § 50 Absatz 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Einen entsprechenden Vordruck für die Beantragung einer Übermittlungssperre bekommen Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes "Am Stettiner Haff" bzw. finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice | Formulare (Meldeangelegenheiten → Antrag auf Eintragung/Löschung einer Übermittlungssperre).
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