Landkreis hat Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen
Stallpflicht für private Geflügelhalter gilt auch entlang der Küstenlinie
Die mit 10 km um die Ausbruchsherde in den Gemeinden Rothemühl und Heinrichswalde festgesetzten Überwachungszonen betreffen in unserem Amtsgebiet einen kleinen Teil der freien Landschaft in der Gemarkung Heinrichshof der Gemeinde Lübs.
Alle Details der zu beachtenden Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie in der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung... des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 24.10.2025.
Die Verfügung ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.
Weiterhin gilt Stallpflicht auch im Streifen von 500 m landeinwärts ab der Küstenlinie von Haff bzw. Neuwarper See in unserem Amtsbereich ab einschließlich der Gemeinde Mönkebude bis zur Landesgrenze nach Polen, also auch in den Gemeinden Grambin, Vogelsang-Warsin, Altwarp und dem Ortsteil Rieth.
Lesen Sie die Details hier in der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung... des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 21.10.2025.
Diese Verfügung gilt bis zum 30.11.2025.
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