Brennholz, Selbstwerbung

Die Selbstwerbung von Brennholz im Wald bedarf immer der vorherigen Genehmigung des zuständigen Revierförsters (sog. Holzschein). Sollen Arbeiten mit der Motorkettensäge ausgeführt werden ist zusätzlich der sogenannte Sägeschein nachzuweisen bzw. vorzulegen.

Die für die einzelnen Waldreviere zuständigen Revierförster können Sie sich bei den jeweiligen Forstämtern bzw. Forstbetrieben erfragen:

  • für Landesforstflächen: Verwaltungsgemeinschaft Rothemühl/Torgelow
               Forstamt Torgelow

               Forstamt Rothemühl

  • für Bundesforstflächen: Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz, 17373 Ueckermünde, Ueckerstr. 48, Tel.  039771 / 52 96-0