Baum fällen
Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Naturschutzbehörde Amt für Bau und Naturschutz | ||
Dortiger Ansprechpartner für den Amtsbereich: | Herr Janzen | ||
Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Baumfällgenehmigung |
Hinweise und Bemerkungen
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. dem Naturschutzausführungsgesetz M-V sind Bäume mit einem Stammumfang von mind. 100 cm (das entspricht einem Durchmesser von 31,85 cm), gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden, grundsätzlich gesetzlich geschützt. Gleiches gilt für Bäume in Alleen und Baumgruppen. Ihre Fällung bedarf somit immer der (vorherigen) Genehmigung.
Vom Schutzstatus ausgenommen sind
- Bäume in Hausgärten,
- Obstbäume,
- Pappeln im Innenbereich,
- Bäume in Kleingartenanlagen gem. Kleingartenrecht,
- Waldflächen (hier greift die Genehmigungspflicht nach Waldgesetz),
- Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen.
Dabei gelten die vg. Ausnahmen grundsätzlich nicht für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Walnuss und Esskastanie, d. h. auch ihre Fällung bedarf immer der (vorherigen) Genehmigung.
Die Erteilung von Genehmigungen zur Beseitigung von Bäumen erfolgt ausschließlich durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Naturschutzbehörde. Die Beantragung soll schriftlich erfolgen; sie kann formlos oder mit diesem Antragsformular vorgenommen werden. Wird die Genehmigung zur Baumfällung erteilt, so darf diese nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vollzogen werden (Ausschluss der Vogelbrutzeit).
Im gesamten Amt "Am Stettiner Haff" bestehen keine Baumschutzsatzungen.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:
Ansprechpartner | Herr Peters (Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement; Leitung Bauhof) |
Dienstzimmer | Eggesin, Bauhof Karl-Marx-Str. 16a |
Telefon | 039779 / 264-34 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
f.peters@eggesin.de |
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Bewerbungsschluss 13.10. bzw. 31.12.2023 // Die ausführlichen Anforderungsprofile erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
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