Kindereinrichtungen
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Hinweise und Bemerkungen
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage seit 2020 in der Kindertagesförderung M-V und der damit einhergehenden Elternbeitragsfreiheit erfolgt die Bearbeitung aller Anträge der Eltern wieder ausschließlich durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald und sind an diesen zu richten. Nähere Informationen sowie die Anträge auf Übernahme der Verpflegungskosten durch den Landkreis und auf Prüfung des Anspruchs auf einen Krippen-, Kindergarten-, Hort- oder Tagespflegeplatz sind dort verfügbar.
Der Platz für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte bzw. in Tagespflege sollte spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn per Vordruck beantragt werden.
Im Kita-Portal des Landkreises Vorpommern-Greifswald finden Sie Detail-Infos zu den Einrichtungen, zur aktuellen Belegung und Sie können Ihr Kind online für Einrichtungen anmelden bzw. vormerken lassen.
Die im Amt "Am Stettiner Haff" bestehenden Kindereinrichtungen und tätigen Tagesmütter finden Sie in dieser Übersicht.
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