Lebensbescheinigung
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau C. Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 001 / 111 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | c.weidemann@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, um das außerhalb wohnhafte Kind auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Diese Bestätigung wird von der Meldebehörde ausgestellt, bei der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Die Bestätigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und muss dann wieder neu beantragt werden.
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