Rundfunkbeitrag, -ermäßigung/-befreiung
Der Rundfunkbeitrag ist an den Beitragsservice zu entrichten. Der gemeinsame Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist identisch mit der vormaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich aufgrund der seit 2013 geltenden Änderung der Rundfunkfinanzierung umbenannt hat.
Anschrift | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln |
Homepage | www.rundfunkbeitrag.de |
Hinweise und Bemerkungen
Seit 2013 ist die geräteabhängige Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dieser ist nicht mehr wie vorher von den zum Empfang bereitgehaltenen Geräten abhängig, sondern wird pauschal für jede Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben. Er ist unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob sie überhaupt Fernseher oder Radio haben. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 € je Monat (Stand: August 2021). Wohnungswechsel, Ein- und Auszug, Namens- und Kontoänderung sind dem Beitragsservice selbständig anzuzeigen. Alle Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Beitragsservice.
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Beitragsermäßigung erfolgt ausschließlich durch den Beitragsservice und auf Antrag. Über diesen Link erreichen Sie unmittelbar die Unterseite Beitragsbefreiung / Beitragsermäßigung. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick können in dieser Kurzfassung nachgelesen werden.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen gern beratend zur Seite:
Ansprechpartner | Frau Brückner (Fachbereich Finanzen) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 110 |
Telefon | 039779 / 264-22 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.brueckner@eggesin.de |
mit diesen Serviceleistungen:
- Beratung
- Hilfestellung bei der Ausfüllung des Antragsformulars auf Beitragsbefreiung/-ermäßigung
- Entgegennahme von Anträgen auf Beitragsbefreiung/-ermäßigung einschl. der zugehörigen Nachweisunterlagen, die unverbindliche Vorprüfung des Antrages und die Weiterleitung desselben an den Beitragsservice
- Bestätigung der Nachweisunterlagen (Bescheide, Ausweise u.ä.). Dazu müssen diese im Original mitgebracht werden und brauchen dann dem Antrag nicht im Original beigefügt werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist zwingend die 9-stellige Rundfunkbeitragsnummer anzugeben (früher Teilnehmernummer).
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