Grundsteuer / Gewerbesteuer
Ansprechpartner | Frau Gaebel / Herr Geisler (Kämmerei und Hauptamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 106 |
Telefon | Frau Gaebel: 039779 / 264-27 Herr Geisler: 039779 / 264-24 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
Frau Gaebel: steuern@eggesin.de Herr Geisler: r.geisler@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage eines Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Man unterscheidet die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für Hauseigentum und unbebaute Grundstücke.
Fehlt der Einheitswert bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, ist für die Grundsteuer als Ersatzmessungsgrundlage die Wohn- und Nutzfläche maßgebend. Zur Selbstberechnung und Zahlung der Grundsteuer auf dieser Grundlage füllen Sie bitte das Formular zur Grundsteueranmeldung aus und übergeben es uns in 2-facher Ausfertigung.
Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass der neue Eigentümer ab dem 01.01. des Folgejahres zur Zahlung verpflichtet ist. Eigenheimbauer sollten besonders beachten, dass sie die Möglichkeit einer Vorauszahlung haben, um eventuelle Nachzahlungen der Grundsteuer zu vermeiden.
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