Hundeführerschein
= Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung
Ansprechpartner: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Diese Aufgabe wird durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erfüllt (dort: Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung).
Jeder Hundeführer eines als gefährlich eingestuften Hundes muss einen Sachkundenachweis für das Halten und Führen des Hundes erwerben. Die Prüfungsabnahme erfolgt über den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Seit dem Jahre 2000 sind auch sogenannte Kampfhunde anmeldepflichtig.
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