Aufstellgenehmigung für Spielautomaten
Ansprechpartner | Frau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108 |
Telefon | 039779 / 264-53 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.stieg@eggesin.de |
Hinweise zum Automatenaufstellgewerbe
- Vorlage einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 GewO (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) – Erteilung durch die für den Wohnsitz des Gewerbetreibenden jeweils zuständige Behörde.
- Anzumelden ist dieses Gewerbe bei jeder Behörde, in deren Bezirk Spielgeräte aufgestellt werden (gilt für Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art).
- Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur erfolgen, wenn die zuständige Behörde die Bestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 Satz 1 GewO erteilt hat.
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