Sterbefall
| Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
| Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
| Telefon | 039779 / 264-57 |
| Telefax | 039779 / 264-42 |
| standesamt@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Mit der Anzeige können Sie auch das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl betrauen. Für die Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen des Verstorbenen im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (wenn verheiratet)
- Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners (wenn verwitwet) oder Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis
Für die Erstausstellung der Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Für im selben Bearbeitungsvorgang ausgestellte Mehrausfertigungen der Sterbeurkunde werden je Ausfertigung 5,00 € erhoben. Die separate Ausstellung von Mehrausfertigungen der Sterbeurkunde zu einem späteren Zeitpunkt wird gebührenseitig wie eine Erstausfertigung behandelt, d. h. erste Mehrausfertigung 10,00 €, alle weiteren Mehrausfertigungen jeweils 5,00 €.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Eggesiner Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen
Am Freitag nach Christi Himmelfahrt, dem 15. Mai 2026, bleiben das Rathaus der Stadt Eggesin sowie der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft...lesen
JETZT BEWERBEN! Kommunalarbeiter von der Gemeinde Grambin gesucht
Bewerbungsschluss 27.05.2026 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG: Mitarbeiter für die Stadtkasse der Stadt Eggesin
Bewerbungsschluss 17.05.2026 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
2. Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 27.05.2026 möglich. Nähere Informationen erreichen Sie über die Titel-








