Wehrerfassung
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau Cindy Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 111 / 001 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | c.weidemann@eggesin.de | ||
Hinweise und Bemerkungen
Seit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 01.07.2011 kann der Wehrdienst freiwillig von Männern und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit geleistet werden. Daher erfolgen Musterung und Einberufung zum Wehrdienst nur noch auf freiwilliger Basis. Nähere Informationen zum Wehrdienst auf Freiwilligkeitsbasis erhalten Sie beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr (vormals Kreiswehrersatzämter) oder unter www.bundeswehr-karriere.de. Das nächstgelegene Karriereberatungsbüro befindet sich in Neubrandenburg.
In der Folge der o.g. Gesetzesänderung erfolgt durch die Meldehörde keine regelmäßige Datenübermittlung (= Wehrüberwachung) an die Bundeswehr mehr. Diese Datenübermittlung ist jetzt nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.
Die neue Datenübermittlung zur Wehrerfassung nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung beinhaltet nunmehr nur noch Vor- und Zunamen sowie die gegenwärtige Anschrift aller Personen, die im folgenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden. Sie erfolgt zu dem Zweck, dass vom Bundesamt für Wehrverwaltung entsprechendes Informationsmaterial an den potentiellen Personenkreis übersandt werden kann.
Gegen diese neue Datenübermittlung steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Widerspruchsrecht gemäß Bundesmeldegesetz zu. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter Übermittlungssperre / Auskunftssperre.
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