Brennholz in Selbstwerbung
Die Selbstwerbung von Brennholz im Wald bedarf immer der vorherigen Genehmigung des zuständigen Revierförsters (sog. Holzschein). Sollen Arbeiten mit der Motorkettensäge ausgeführt werden ist zusätzlich der sog. Sägeschein nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Die für die einzelnen Waldreviere zuständigen Revierförster können Sie sich bei den jeweiligen Forstämtern bzw. Forstbetrieben erfragen:
für Landesforstflächen:
Verwaltungsgemeinschaft Rothemühl/Torgelow, Torgelow, Anklamer Str. 10
Ansprechpartner: Herr Ritzrow Tel. 03976 / 280 99 33
zentral: Tel. 03976 / 43 18 13 oder 43 18 21
für Bundesforstflächen:
Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz, Ueckermünde, Ueckerstr. 48
Ansprechpartner: Frau Rose Tel. 039771 / 52 96-121
zentral: Tel. 039771 / 52 96-0
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