Friedhof
Ansprechpartner | Frau Krohn (Bau- und Ordnungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 2, Zi. 03 |
Telefon | 039779 / 264-67 |
Telefax | 039779 / 264-43 |
a.krohn@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Auf den Friedhöfen der Stadt Eggesin einschl. Hoppenwalde bedarf die Errichtung eines Grabmals der Genehmigung der Stadt Eggesin. Die Genehmigung beantragen Sie mit diesem Antragsformular (ausfüllbar).
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig mit 60,00 €.
Auf den kommunal bewirtschafteten Friedhöfen der Dörfer des Amtes "Am Stettiner Haff" ist die Errichtung von Grabmalen genehmigungsfrei.
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