Stadtsanierung
Ansprechpartner | Herr Beckmann (Bau- und Ordnungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Straße 2, Zi. 15 |
Telefon | 039779 / 264-60 |
Telefax | 039779 / 264-43 |
s.beckmann@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
In der Stadt Eggesin ist das Sanierungsgebiet "Ortskern" förmlich festgesetzt.
Das vormalige Sanierungsgebiet der Gemeinde Ahlbeck ist seit dem 12.07.2017 aufgehoben. Die vormaligen Sanierungsgebiete der Gemeinde Leopoldshagen sind seit dem 16.11.2016 aufgehoben.
Hier erreichen Sie die entsprechenden Sanierungssatzung bzw. Aufhebungssatzungen.
In Sanierungsgebieten bedürfen auf der Grundlage von § 144 ff. Baugesetzbuch bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung, der sogenannten Sanierungsgenehmigung.
- Alle Bauvorhaben, die eine Baugenehmigung erfordern, bedürfen auch der sanierungsrechtlichen Genehmigung. Die Sanierungsgenehmigung wird dann ebenfalls durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, erteilt. Die Beantragung der Sanierungsgenehmigung nehmen Sie bitte mit diesem Antragsformular vor.
- In allen anderen Fällen wird die sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Gemeinde, d.h. durch die Stadt Eggesin erteilt. Dies betrifft z.B. kleinere nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben, Grundstücksveräußerungen, die Bestellung von Erbbaurechten, von Grundschulden/ Hypotheken und Baulastbestellungen oder auch den Abschluss von schuldrechtlichen Verträgen über ein Gebäude oder ein Grundstück von mehr als einem Jahr Dauer. Hier finden Sie dazu das Antragsformular.
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