Stellenausschreibung
der
ehrenamtlichen Stelle für die Schiedsstelle des Amtes "Am Stettiner Haff" |
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein und unterhält diese. Nach Möglichkeit sollten zwei Schiedspersonen die Arbeit aufnehmen – die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson. Diese werden vom Amtsausschuss für fünf Jahre gewählt.
Folgende Voraussetzungen sind gesetzlich erforderlich, um in das Amt berufen zu werden:
- die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein, d. h. sie darf z. B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen
- sie sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben
- ausschließlich im Bereich des Amtes "Am Stettiner Haff" wohnen
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber eine gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld, Zeit, Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zudem muss die Schiedsperson in der Lage sein, Verhandlungen zu führen.
Die Wahl der Schiedsperson bedarf der Bestätigung des Amtsgerichtes Pasewalk. Die Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Personen, die an der Ausübung des Amtes interessiert sind, können sich zur Wahl stellen.
Interessenten richten bitte ihre Bewerbung schriftlich bis zum 30.04.2025 an die
Stadt Eggesin, Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Zobel zur Verfügung unter:
Telefon: 039779 / 264-11
E-Mail: c.zobel@eggesin.de
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
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