Schiedsstelle

Bei privatrechtlichen Streitigkeiten können Sie sich bei der Schiedsstelle informieren bzw. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist festgesetzt, dass bei bestimmten Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren die Schlichtung einem Verfahren vor Gericht vorgeht, d. h. dass zunächst die Schlichtung versucht werden muss. Details finden Sie unter www.schiedsamt.de.

Die örtlich zuständige Schiedsstelle des Amtes "Am Stettiner Haff" befindet sich im Verwaltungsgebäude des Amtes in Eggesin, Stettiner Str. 1 (Rathaus der Stadt Eggesin). Ihre Sprechstunde findet jeweils in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr statt. 

Die nächsten Sprechstunden sind am:

 14.05.202411.06.2024
30.04.202428.05.202425.06.2024

Die Schiedspersonen sind wie folgt erreichbar:

 telefonisch:Frau Kunzmann039773 / 26 594
  Frau Bernheiden039779 / 29 540
  Herr Albrecht039779 / 296 214
 nur zu den Sprechzeiten:im Rathaus der Stadt Eggesin039779 / 264 17
 per E-Mail:schiedsstelle@amt-am-stettiner-haff.de