Straßenbenutzung für Veranstaltungen

AnsprechpartnerFrau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
DienstzimmerEggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 106
Telefon039779 / 264-66
Telefax039779 / 264-42
E-Mailc.preusser@eggesin.de

Hinweise und Bemerkungen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (sog. übermäßige Straßenbenutzung), bedürfen der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, d. h. des Amtes "Am Stettiner Haff" (§ 29 Abs. 2 StVO). Die Erlaubnis beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Gesamtbearbeitung und beträgt 12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsdauer.

Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes, für die somit die Anzeigepflicht gem. § 14 VersammlG gilt, bedürfen keiner zusätzlichen Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO.

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