Öffentliche Bekanntmachungen

Im Amt "Am Stettiner Haff" wird vorrangig das Internet als Bekanntmachungsmedium genutzt. Dabei ist die öffentliche Bekanntmachung und Verkündung mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist.

Abweichungen:

  • Gemeinde Hintersee: Bekanntmachungsmedien sind ausschließlich der öffentliche Aushang und das Amtliche Mitteilungsblatt.
  • Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch: Diese Bekanntmachungen erfolgen, mit Ausnahme der Gemeinde Hintersee, im Amtlichen Mitteilungsblatt. Sie sind hier im Internet lediglich im Interesse eines umfassenden Informationsangebotes nachrichtlich wiedergegeben.
  • Ausschreibungen, Vergabeinformationen und sonstige Angebote: Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen werden - soweit gefordert - in Internetportalen bekannt gemacht bzw. veröffentlicht. Zusammengefasst finden Sie sämtliche Ausschreibungen, Vergabeinformationen und sonstigen Angebote einschließlich der besonderen datenschutzrechtlichen Informationen in Bezug auf Stellenausschreibungen bzw. Bewerbungsverfahren im Bereich Wirtschaft unter Ausschreibungen & Vergabe.
  • vereinfachte Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen

Weiterhin finden Sie hier als zusätzlichen Service ausgewählte in anderen Medien erfolgte Bekanntmachungen. Auch diese werden hier lediglich nachrichtlich wiedergegeben. Soweit die nachrichtliche Wiedergabe an dieser Stelle unterbleibt stellt dies keinen Verstoß im Sinne der Verfahrensvorschriften dar.

Die Einberufung von öffentlichen Gremiensitzungen wird in der Regel zusätzlich durch öffentlichen Aushang bekanntgegeben.

Zu allen Details der Bekanntmachungsvorschriften können Sie sich in der Hauptsatzung Ihrer Gemeinde bzw. des Amtes informieren. Das gesamte Ortsrecht als aktuelle Lesefassung, d. h. mit eingearbeiteten rechtskräftigen Änderungen, finden Sie als Sammlung für das gesamte Amt im Bereich Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen bzw. auf der jeweiligen Gemeindeseite.

Zu den Bekanntmachungen der Gemeinden sowie des Amtes: