Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der Straße Liepgarten - Torgelow
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn Ihr Verlust noch frisch ist und Sie noch trauern, bitten wir Sie von einer weiteren Ablage von Bildern, Kerzen, Gestecken und Ähnlichem an den Unfallstellen entlang der K75 zwischen Liepgarten und Torgelow abzusehen. Da wir in diesem Bereich zeitnah Verkehrssicherungsmaßnahmen an beschädigten Bäumen vornehmen müssen und eine Beschädigung der abgelegten Gegenstände vermeiden wollen und dies darüber hinaus eine Beeinträchtigung des Lebensraums Wald in Form einer Waldbrandgefahr (vgl. § 2 Abs. 1 Waldbrandschutzverordnung) darstellt, sowie den Ordnungswidrigkeitentatbestand der Waldverunreinigung (vgl. § 18 Abs. 2 Landeswaldgesetz [LWaldG] i. V. m. § 51 Abs. 5 Ziffer 6 LWaldG) erfüllt, bitten wir Sie bereits abgelegte Gegenstände bis zum
15.09.2024
zu entfernen. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen verbleibende Gegenstände zu entfernen und zu verwahren (vgl. § 51 Abs. 8 LWaldG).
Die untere Forstbehörde – Forstamt Torgelow
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