Landkreis hat Vorgaben zur Bekämpfung der Geflügelpest gelockert

01.12.2025

Aufstallungspflicht entlang der Küstenlinie beibehalten


Mit den Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 26.11.2025 werden die bisherigen Schutzzonen um die Ausbruchsherde Rothemühl und Heinrichswalde gelockert und in Überwachungszonen umgewandelt.

Die Größe der Überwachungszonen ist unverändert (10 km um die Ausbruchsherde) und betrifft damit in unserem Amtsgebiet unverändert nur einen kleinen Teil der freien Landschaft in der Gemarkung Heinrichshof der Gemeinde Lübs.

Alle Details der zu beachtenden Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie in den entsprechenden tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen des Landkreises vom 26.11.2025, hier in der Verfügung für Rothemühl nachlesbar.
Die Anordnungen sind befristet bis zum 04.12.2025.

Weiterhin gilt unverändert die Pflicht zur Aufstallung im Streifen von 500 m landeinwärts ab der Küstenlinie von Haff bzw. Neuwarper See in unserem Amtsbereich ab einschließlich der Gemeinde Mönkebude bis zur Landesgrenze nach Polen, also auch in den Gemeinden Grambin, Vogelsang-Warsin, Altwarp und dem Ortsteil Rieth.

Lesen Sie die Details hier in der Verlängerung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung... des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 20.11.2025. Diese Verfügung gilt bis zum 31.12.2025.