Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten
Landkreis Vorpommern-Greifswald. So wie in jedem Jahr weist der Landkreis auch diesmal darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten ist.
Schließlich stellt die Verbrennung in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar. Das gilt auch für die Verbrennung von Brettern, Bohlen, Balken und sonstigen Holzprodukten. Diese unterliegen unabhängig vom Anstrich oder Schadstoffgehalt der Altholzverordnung und dem generellen Verbot von Abfallverbrennungen.
Für Gartenabfälle, die nicht verwertet werden können, bleibt nur die Übergabe und anschließende Behandlung der Gartenabfälle in einer Kompostieranlage bzw. die Abgabe beim Wertstoffhof.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht im Landkreis ein flächendeckendes Netz von Wertstoffhöfen, auf dem die Bürger einen Kubikmeter Pflanzenabfälle pro Tag gemäß den jeweiligen Öffnungszeiten kostenfrei anliefern können.
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