Grundsteuer / Gewerbesteuer
Ansprechpartner | für die Stadt Eggesin: für die Landgemeinden: | Herr Geisler (Fachbereich Finanzen) Frau Schlumm (Fachbereich Finanzen) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1
Herr Geisler: Frau Schlumm: | Zi. 112
Zi. 113 |
Telefon | Herr Geisler: Frau Schlumm: | 039779 / 264-24 039779 / 264-27 |
Telefax | 039779 / 264-42 | |
E-Mail | Herr Geisler: Frau Schlumm: | |
Hinweise und Bemerkungen
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage eines Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Man unterscheidet die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für Hauseigentum und unbebaute Grundstücke.
Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass der neue Eigentümer ab dem 01.01. des Folgejahres zur Zahlung verpflichtet ist.
Eigenheimbauer sollten besonders beachten, dass sie die Möglichkeit einer Vorauszahlung haben, um eventuelle Nachzahlungen der Grundsteuer zu vermeiden.
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