Fischereischein und -marken
Ansprechpartner | Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 002 |
Telefon | 039779 / 264-54 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
fischerei@eggesin.de |
Hinweise
Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie auch in den anderen Bundesländern, besteht die Fischereischeinpflicht. Sie beginnt in M-V mit dem 14. Lebensjahr. Fischereischeine werden nach bestandener Prüfung, personengebunden, von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde auf Lebenszeit ausgestellt. Interessierte Angler haben auch die Möglichkeit, einen befristeten Fischereischein (sogenannter Touristenfischereischein) - mehrmals im Kalenderjahr - zu erwerben. Für das Ablegen der Fischereischeinprüfung kann an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen werden. Der Vorbereitungslehrgang umfasst 25 bis 35 Ausbildungsstunden (verteilt auf ca. 4 Wochen). Prüfungsteilnehmer müssen sich spätestens eine Woche vor dem festgelegten Prüfungstermin bei der zuständigen Prüfungsbehörde mit diesem Anmeldeformular zur Prüfung anmelden.
Die Prüfung ist gebührenpflichtig: | Personen bis 18 Jahre | 15,00 € |
Personen über 18 Jahre | 25,00 € |
Der Fischereischein muss mit der Fischereiabgabemarke für das jeweilige Jahr gültig gemacht werden. Zusätzlich benötigt jeder Angler eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer (= Gewässerkarte bzw. Fischereierlaubnis). Auch Kinder und Jugendliche benötigen altersunabhängig eine eigene Angelerlaubnis. In M-V gibt es keine freien Angelgewässer! - Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers, z.B. Einzelfischer, Fischereiunternehmen, Landesanglerverband (LAV), Deutscher Anglerverband (DAV), örtlicher Anglerverein oder Kommune, ausgestellt. Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Sie kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie in vielen Angelshops, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und an anderen Stellen erworben werden. Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax, E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Adresse auch das Geburtsdatum anzugeben. Ausführlichere Informationen und die entsprechenden Formulare stehen auch auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V unter https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/fischereidokumente-allg/ zur Verfügung.
Dazu bietet das Amt "Am Stettiner Haff" folgenden Service an:
Ausstellung des Fischereischeines (auf Lebenszeit)
- Empfänger muss Einwohner des Amtsbereiches sein
- mit dem Antrag sind vorzulegen: Prüfungsbescheinigung, Passbild nicht älter als 3 Monate, Personal- bzw. Kinderausweis
- Gebühr: 8,00 € für den Fischereischein zzgl. 10,00 € für die Fischereiabgabemarke
Umtausch eines Fischereischeines
- erforderlich, wenn im geltenden Fischereischein alle Jahresfelder beklebt sind, der geltende Fischereischein unleserlich/verschlissen ist oder die Identität des Ausweisinhabers nicht mehr feststellbar ist (veraltetes Lichtbild)
- Empfänger muss Einwohner des Amtsbereiches sein
- mit dem Antrag sind vorzulegen: Fischereischein im Original, Passbild nicht älter als 3 Monate, Personal- bzw. Kinderausweis
- bei Fischereischeinen anderer Bundesländer ist zusätzlich die entsprechende Prüfbescheinigung bzw. der Nachweis im Original vorzulegen
- Gebühr: 8,00 € für den Fischereischein zzgl. 10,00 € für die Fischereiabgabemarke
Erteilung der Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)
- mit dem Antrag ist vorzulegen: Fischereischein im Original
- Gebühr: 10,00 €
- Die Fischereiabgabe ist in M-V ab 2025 auch von "Gastanglern" aus anderen Bundesländern und Staaten zu entrichten. » zur ausführlichen Information
Ausstellung des Touristenfischereischeines
- inkl. Fischereiabgabemarke
- mit dem Antrag sind vorzulegen: Personal- bzw. Kinderausweis
- Gebühr: 24,00 €
Verlängerung eines Touristenfischereischeines
- mit dem Antrag sind vorzulegen: Touristenfischereischein, Personal- bzw. Kinderausweis
- Gebühr: 13,00 €
Erteilung einer Gewässerkarte (Angelerlaubnis)
- mit dem Antrag sind vorzulegen: Schwerbehindertenausweis bei Personen mit Behinderung
Uecker-Randow-Zarow-Karte » zu den Antragsformularen | |||
Tageskarte Erwachsener | 15,00 € | ||
Tageskarte Jugendlicher | 8,00 € | ||
4-Wochenkarte Erwachsener | 30,00 € | ||
4-Wochenkarte Jugendlicher | 15,00 € | ||
Jahreskarte Erwachsener | 45,00 € | ||
Jahreskarte Jugendlicher | 25,00 € | ||
Jahreskarte für Personen mit Behinderung | |||
ab 70 % Behinderungsgrad | 25,00 € | ||
bei 100 % Behinderungsgrad | gebührenfrei |
Küstengewässerkarte » zu den Antragformularen | ||
Tageskarte | 6,00 € | |
Wochenkarte | 12,00 € | |
Jahreskarte Jugendlicher | 10,00 € | |
Jahreskarte Erwachsener | 30,00 € | |
Jahreskarte für Personen mit Behinderung (ab 50 % GdB) | 10,00 € |
Zusätzlich ist bei Antragstellungen per Post oder E-Mail immer eine beidseitige Kopie des Personal- bzw. Kinderausweises des Antragstellers beizufügen.
Die zu entrichtende Gebühr ist in der Regel unbar bei bzw. mit der Beantragung zu entrichten. Dazu stehen Ihnen die gängigen Möglichkeiten wie Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und Kartenzahlung zur Verfügung. Alternativ kann Ihnen nach Antragstellung auch ein separater Zahlungscode per E-Mail zugesandt werden (sofern Sie mit der Antragstellung Ihre E-Mail-Anschrift mitgeteilt haben), so dass Sie die Bezahlung per Überweisung vornehmen. Sobald die entsprechende Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist, werden die beantragten Dokumente versandt.
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