Beschilderung
| Ansprechpartner | Frau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
| Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 109 |
| Telefon | 039779 / 264-66 |
| Telefax | 039779 / 264-42 |
| c.preusser@eggesein.de |
Hinweise und Bemerkungen
Beschädigungen an vorhandenen Beschilderungen können beim Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste angezeigt werden.
Die Aufstellung amtlicher Verkehrsschilder bzw. von Verkehrsleiteinrichtungen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen unteren Straßenaufsichtsbehörde.
| Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Straßenverkehrsamt | ||
| Dortiger Ansprechpartner für den Amtsbereich: | Herr Guderjan | ||
| Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Verkehrslenkung | |
Sonstige Beschilderungen (z. B. Werbeanlagen, Hinweisschilder, Plakatierungen) im bzw. am öffentlichen Straßenraum und andere über den verkehrsrechtlichen Gemeingebrauch hinausgehende Nutzungen (z. B. Aufstellung von Schutt-/Abfallcontainern) bedürfen im Gebiet der Stadt Eggesin im Einzelfall der vorherigen Genehmigung der Stadt Eggesin gemäß der Sondernutzungssatzung. Ansprechpartnerin ist die o. g. Mitarbeiterin. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Eggesin.
In den Landgemeinden des Amtes ist eine Sondernutzungssatzung nicht existent.
Daneben können insbesondere Werbeanlagen, Beschilderungen, Lichtbänder etc. der vorherigen Baugenehmigung bedürfen. Diese erteilt als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ebenfalls der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Im Innenbereich sind Werbeanlagen in der Regel ab 1 m² Ansichtsfläche genehmigungspflichtig. Im Außenbereich sind Werbeanlagen grundsätzlich unzulässig. Die Landesbauordnung M-V regelt jedoch zusätzlich besondere Ausnahmefälle, die Sie dort nachlesen können. Auskünfte dazu erhalten Sie sowohl im Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement der Verwaltung (Frau Maier, Frau Witt) als auch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald.
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