Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-57 |
Telefax | 039779 / 264 42 |
E-Mail |
Hinweise und Bemerkungen
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Stimmzettel eingegangen – Briefwahl möglich
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind der Verwaltung heute die Stimmzettel zugegangen. Ab morgen, dem 6....lesen
Katze zugelaufen – Eigentümer gesucht
Dieser Stubentiger ist in Luckow, Bereich Eckernbucht zugelaufen und sucht nun sein Herrchen bzw. Frauchen. Die gepflegte Katze trägt...lesen
Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar erhältlich
Aktuell werden auch im Amt "Am Stettiner Haff" die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025...lesen
Entwurf des Bebauungsplans "Solarfeld am Hammergraben" der Gemeinde Ahlbeck liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 28.02.2025 möglich // Alle Details und die ausliegenden Unterlagen