Gewerbezentralregisterauskunft
Ansprechpartner | Frau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 101 |
Telefon | 039779 / 264-53 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.stieg@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
In dem in Bonn geführten Gewerbezentralregister werden straf- und bußgeldrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit eingetragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist durch Gewerbetreibende, die juristische Personen sind, im Gewerbeamt zu beantragen (z.B. GmbH, OHG, KG, Vereine). Natürliche Personen beantragen die Auskunft im Einwohnermeldeamt. Alternativ kann mit dem neuen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion die Beantragung selbstständig über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) erfolgen.
Die Auskunft ist in der Regel ¼ Jahr gültig und mit 13,00 € gebührenpflichtig. Die Gebühr ist mit der Beantragung zu entrichten.
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