Grundsteuer / Gewerbesteuer
Ansprechpartner | für die Stadt Eggesin: für die Landgemeinden: | Herr Geisler (Fachbereich Finanzen) Frau Gaebel (Fachbereich Finanzen) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 106 | |
Telefon | Herr Geisler: Frau Gaebel: | 039779 / 264-24 039779 / 264-27 |
Telefax | 039779 / 264-42 | |
E-Mail | Herr Geisler: Frau Gaebel: |
Hinweise und Bemerkungen
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage eines Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Man unterscheidet die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für Hauseigentum und unbebaute Grundstücke. Fehlt der Einheitswert bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, ist für die Grundsteuer als Ersatzmessungsgrundlage die Wohn- und Nutzfläche maßgebend. Zur Selbstberechnung und Zahlung der Grundsteuer auf dieser Grundlage füllen Sie bitte das entsprechende Formular zur Grundsteueranmeldung aus und übergeben es uns in 2-facher Ausfertigung. Den Vordruck finden Sie unter 'Steuern' im Downloadbereich für Formulare.
Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass der neue Eigentümer ab dem 01.01. des Folgejahres zur Zahlung verpflichtet ist.
Eigenheimbauer sollten besonders beachten, dass sie die Möglichkeit einer Vorauszahlung haben, um eventuelle Nachzahlungen der Grundsteuer zu vermeiden.
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