Hundeführerschein
= Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung
Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Ordnungsamt | |
Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung |
Jeder Hundeführer eines als gefährlich eingestuften Hundes muss einen Sachkundenachweis für das Halten und Führen des Hundes erwerben. Die Prüfungsabnahme erfolgt über den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Seit dem Jahre 2000 sind auch sogenannte Kampfhunde anmeldepflichtig.
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