Hundeführerschein

= Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung

AnsprechpartnerLandkreis Vorpommern-Greifswald
Ordnungsamt
Homepagewww.kreis-vg.de direkt zum Bereich Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung
Hinweise und Bemerkungen

Jeder Hundeführer eines als gefährlich eingestuften Hundes muss einen Sachkundenachweis für das Halten und Führen des Hundes erwerben. Die Prüfungsabnahme erfolgt über den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Seit dem Jahre 2000 sind auch sogenannte Kampfhunde anmeldepflichtig.