Hundesteuer
Ansprechpartner | für die Stadt Eggesin: für die Landgemeinden: | Herr Geisler (Kämmerei u. Hauptamt) Frau Matthée (Kämmerei u. Hauptamt) |
Dienstzimmer | Herr Geisler: Frau Matthée: | Stettiner Str. 1, Zi. 106 Stettiner Str. 1, Zi. 117 |
Telefon | Herr Geisler: Frau Matthée: | 039779 / 264-24 039779 / 264-25 |
Telefax | 039779 / 264-42 | |
E-Mail | Herr Geisler: Frau Matthée: |
Hinweise und Bemerkungen
Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, Hundesteuern zu entrichten. Die Details regelt die Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde, die Sie im Bereich Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen finden.
Kurzinformationen zur Hundesteuer und Hundehaltung gibt Ihnen das Merkblatt: Information für Hundehalter.
Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes nehmen Sie bitte mit diesem Formular vor.
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Waldbrandgefahr gestiegen - Warnstufe 4 festgesetzt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist seit dem 25. Juni 2022 die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) für den Bereich des...lesen
Waldbrandgefahr auf Warnstufe 2 heruntergesetzt
Seit dem 15. Juni ist durch das Leitforstamt Torgelow die Waldbrandwarnstufe von 3 auf 2 (geringe Gefahr) verringert. Infos zum...lesen
Nachruf - Reiner Müsebeck
In stillem Gedenken an unseren langjährigen Kollegen. ...lesen
Steueramt der Stadtverwaltung Eggesin vom 23.06. bis 01.07.2022 geschlossen
Das Steueramt im Eggesiner Rathaus bleibt vom Donnerstag, dem 23.06. bis Freitag, dem 01.07.2022 aus organisatorischen Gründen...lesen