Hundesteuer

Ansprechpartner
für die Stadt Eggesin:
für die Landgemeinden:
Herr Geisler (Fachbereich Finanzen)
Frau Schlumm (Fachbereich Finanzen)
Dienstzimmer
Eggesin, Stettiner Str. 1
Herr Geisler:
Frau Schlumm:
 
Zi. 112
Zi. 113
Telefon
Herr Geisler:
Frau Schlumm:
039779 / 264-24
039779 / 264-27
Telefax
039779 / 264-42
E-Mail
Herr Geisler:
Frau Schlumm:
 

Hinweise und Bemerkungen

Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, Hundesteuern zu entrichten. Die Details regelt die Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde, die Sie im Bereich Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen finden.

Kurzinformationen zur Hundesteuer und Hundehaltung gibt Ihnen das Merkblatt: Information für Hundehalter.

Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes nehmen Sie bitte mit diesem Formular vor.