Kinderreisepass

Ansprechpartner
Frau Reinke / Frau Dohnke (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
Dienstzimmer
Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 001 / 111
Telefon
Frau Reinke:
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039779 / 264-50
039779 / 264-52
Telefax
039779 / 264-42
E-Mail
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Frau Dohnke:
einwohnermeldeamt@eggesin.de                 

 

Hinweise und Bemerkungen

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist die persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person und die Anwesenheit des betreffenden Kindes erforderlich. Dabei sind die Geburtsurkunde und ein biometrisches Passbild des Kindes vorzulegen. Für die Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben, die mit Beantragung zu entrichten ist.

Der Kinderreisepass ist höchstens 1 Jahr gültig, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Seine Gültigkeit kann um maximal 1 Jahr verlängert werden, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.