Kinderreisepass
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau C. Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 111 / 001 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | c.weidemann@eggesin.de | ||
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist die persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person und die Anwesenheit des betreffenden Kindes erforderlich. Dabei sind die Geburtsurkunde und ein biometrisches Passbild des Kindes vorzulegen. Für die Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben, die mit Beantragung zu entrichten ist.
Der Kinderreisepass ist höchstens 1 Jahr gültig, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Seine Gültigkeit kann um maximal 1 Jahr verlängert werden, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
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