Personalausweis
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau C. Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 111 / 001 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | c.weidemann@eggesin.de | ||
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beantragung eines Personalausweises ist die persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person erforderlich. Dabei sind ein aktuelles biometrisches Passbild sowie der alte Ausweis vorzulegen. Ergänzend sollte die Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Eheurkunde (Verheiratete), vorzugsweise im Original, vorgelegt werden.
Personalausweise sollten mindestens 3 Wochen vorher beantragt werden. In dringenderen Fällen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Ausstellung vorläufiger Dokumente (sofortige Aushändigung).
Gültigkeit des Personalausweises und Gebühren sind abhängig vom Alter des Antragstellers:
- ab vollendetem 24. Lebensjahr: 37,00 € bei 10-jähriger Gültigkeit
- vor vollendetem 24. Lebensjahr: 22,80 € bei 6-jähriger Gültigkeit
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 € bei 3-monatiger Gültigkeit
Hier finden Sie alle Gebührenregelungen im Zusammenhang mit dem Personalausweis im Überblick.
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Die Bezahlung ist auch unbar mit der Girocard/EC-Karte/Debitkarte möglich.
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