Reisegewerbe
Ansprechpartner | Frau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108 |
Telefon | 039779 / 264-53 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.stieg@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Betreibung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte nach § 55 GewO). Diese ist bei der örtlich zuständigen Behörde u. a. unter Vorlage von Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung beim Einwohnermeldeamt) und steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes zu beantragen. Zusätzlich ist bei Imbissverkauf der Unterrichtungsnachweis vorzulegen (Ausstellung durch IHK). Ebenso sind Messen und Ausstellungen gem. § 69 GewO erlaubnisbedürftig (Marktfestsetzung). Für Ausländer gelten zusätzlich gesonderte Bestimmungen. Diese erfragen Sie bitte im Gewerbeamt.
Der Antrag gem. § 55 GewO (Reisegewerbekarte), der Antrag gem. § 69 GewO (Marktfestsetzung) sowie dazu jeweils die Gewerbeanmeldung sind auf Vordruck an das Amt "Am Stettiner Haff" zu richten.
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