Schwerbehinderung
Die Ausstellung von Behindertenausweisen, deren Verlängerung und weitere im Zusammenhang mit anerkannten Behinderungen stehende Aufgaben wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) wahrgenommen. Zuständiger Standort für den Bereich des Amtes "Am Stettiner Haff" ist das Versorgungsamt Neubrandenburg
Homepage | www.lagus.mv-regierung.de | zum Versorgungsamt Neubrandenburg |
Alle wesentlichen Informationen sowie Formulare/Anträge zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf dieser Unterseite des LAGuS.
Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung bzw. auf Ausstellung eines Behindertenausweises erhalten Sie als Papierformular auch im Amt "Am Stettiner Haff" (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste, Herr Voigt).
Parkausweise für Schwerbehinderte
Die Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte erfolgt durch das Amt "Am Stettiner Haff".
Ansprechpartner | Herr Voigt (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 002 |
Telefon | 039779 / 264-51 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
s.voigt@eggesin.de |
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