Telefonkostenbefreiung
Ansprechpartner | Frau Kliewe (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 102 |
Telefon | 039779 / 264-55 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
Hinweise und Bemerkungen
Viele Menschen - vor allem Kranke, Behinderte und Pflegebedürftige - sind auf ein Telefon dringend angewiesen. Wer allein lebt und etwa wegen eines schweren Leidens nicht aus dem Haus gehen kann, ist schließlich ohne Telefon hilflos. Die Deutsche Telekom AG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung bzw. anteilige Befreiung von den Kosten (sog. Sozialtarif). Details dazu und das Antragsformular sind auf der Homepage der Deutschen Telekom unter Sozialtarif eingestellt. Analog kann man sich an die T-Punkte bzw. bzw. die Service-Nummer der Telekom wenden. Die Befreiung erhält grundsätzlich nur, wer ebenfalls von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit ist.
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