Vorläufige Ausweisdokumente
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau C. Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 111 / 001 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | c.weidemann@eggesin.de | ||
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beantragung vorläufiger Ausweisdokumente ist die persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Diesen können Sie sofort unter Abgabe eines biometrischen Passbildes erhalten. Ergänzend sollte die Geburts- bzw. Eheurkunde, vorzugsweise im Original, vorgelegt werden. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten und kostet 10,00 €.
Ähnliche Möglichkeiten bestehen beim Reisepass:
Soweit bis zum Reiseantritt noch mindestens 72 Stunden zur Verfügung stehen wird ein normaler Reisepass als Expressausfertigung bestellt. Die Expressausfertigung kostet 92,00 €. Erst wenn keine 72 Stunden mehr zur Verfügung stehen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser ist ein Jahr gültig und sofort gegen eine Gebühr von 26,00 € erhältlich. Auch hier ist immer ein biometrisches Passbild erforderlich. Ebenso sollte wieder die Geburts- bzw. Eheurkunde, vorzugsweise im Original, vorgelegt werden.
Gebühren sind unmittelbar bei Beantragung der Dokumente zu entrichten. Die Bezahlung ist auch unbar mit der Girocard/EC-Karte/Debitkarte möglich.
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