Wohngeld
Ansprechpartner | Frau Kliewe (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 102 |
Telefon | 039779 / 264-55 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.kliewe@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese wären:
- Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt, Rente, Lehrgeld, ABM, BAB und BaföG bei Lehrlingen)
- Empfänger von ALG I
- Empfänger von Übergangsgeldern
- Selbständige
- Pflegekinder, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt sind
- Wehrdienstpflichtige, die noch bei den Eltern wohnen
Ausgeschlossen sind:
- ALG-II- und Sozialgeldempfänger nach SGB II
- Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Empfänger von Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben bzw. die Höhe Ihres Anspruches können Sie mit dem im Auftrag der Landesregierung bereitgestellten Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
Für die Beantragung von Wohngeld sind die amtlichen Wohngeldformulare zu verwenden. Sie können am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden oder aber heruntergeladen/blanko ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Printexemplare der Vordrucke erhalten Sie auch bei der o.g. Mitarbeiterin.
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Beantragung des Wohngeldes vorlegen (soweit zutreffend)?
- lückenloser Nachweis des Bruttoeinkommens oder eines Nebenverdienstes
- aktueller Bescheid des Arbeitslosengeldes/Unterhaltsgeldes
- Nachweis über Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld
- Kontoauszug über Zahlung von Kindergeld
- Nachweis über den Bezug von Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Zahlungen von Unterhaltszahlungen
- Bescheinigung über Elterngeld
- Schulbescheinigung und ggf. Nachweis über Ausbildungsförderung für Kinder ab 16. Lebensjahr
- Nachweis über Lehrlingsgeld, BAB, BaföG
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Nachweis über Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
- Mietvertrag bzw. letzte Mietänderungsbescheid und Nachweis über die letzte Zahlung
- aktuelle Rentenbescheide (letzte Veränderung)
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Pflege- bzw. Blindengeld oder Kriegsopferfürsorge
- Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Renten- bzw. Krankenversicherung bei Selbständigen
- Einkommenssteuererklärung
- Nachweis über die Dauer des Grundwehrdienstes
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Homepage der Landesregierung M-V.
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