Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner | für die Stadt Eggesin: für die Landgemeinden: | Herr Geisler (Fachbereich Finanzen) Frau Schlumm (Fachbereich Finanzen) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1
Herr Geisler: Frau Schlumm: | Zi. 112 Zi. 113 |
Telefon | Herr Geisler: Frau Schlumm: | 039779 / 264-24 039779 / 264-27 |
Telefax | 039779 / 264-42 | |
E-Mail | Herr Geisler: Frau Schlumm: |
Hinweise und Bemerkungen
Soweit in den Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird finden Sie die entsprechende Satzung im Bereich Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen.
Die Zweitwohnungssteuer ist gemäß den Satzungsbestimmungen für eine selbstgenutzte Nebenwohnung (= Zweitwohnung) zu entrichten. Sie bemisst sich nach der ortsüblichen Nettokaltmiete, ist also unabhängig von einem tatsächlichen Mietentgelt, und der Wohnfläche gemäß II. Berechnungsverordnung. Die Steuerpflicht beginnt bei Eigentümern mit der Nutzung als Zweitwohnung bzw. bei Mietern mit dem Beginn des Mietverhältnisses. Steuerpflichtig ist in der Regel der Nutzer der Wohnung, d. h. der Mieter bzw. der eine Zweitwohnung nutzende Eigentümer. Dieser soll spätestens 15 Kalendertage nach Beginn der Steuerpflicht das Innehaben der Zweitwohnung seiner Gemeinde, hier dem Amt "Am Stettiner Haff", selbständig mitteilen. Die Erklärung ist auf dem für die jeweilige Gemeinde eingestellten Fragebogen zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuer abzugeben. Den Fragebogen finden Sie unter 'Steuern' im Downloadbereich für Formulare.
Werden der Gemeinde Tatsachen bekannt, die die Einordnung der Wohnung als Zweitwohnung nach sich zieht, werden Sie vom Amt "Am Stettiner Haff" zur Abgabe der Angaben mittels demselben Fragebogen aufgefordert. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen muss die Zweitwohnungssteuer aufgrund einer Schätzung festgesetzt werden.

Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
2. Unternehmer- und Jobmesse am 2. April in Eggesin - Jetzt anmelden!
Nach der erfolgreichen 1. Unternehmer- & Jobmesse im letzten Jahr plant die Stadt Eggesin auch 2025 wieder eine Plattform, auf der...lesen
Vorentwurf des Bebauungsplans "Agro-Solarpark" der Gemeinde Meiersberg liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 28.03.2025 möglich. Alle Details und die ausliegenden Unterlagen
Stimmzettel eingegangen – Briefwahl möglich
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind der Verwaltung heute die Stimmzettel zugegangen. Ab morgen, dem 6....lesen
Katze zugelaufen – Eigentümer gesucht
Dieser Stubentiger ist in Luckow, Bereich Eckernbucht zugelaufen und sucht nun sein Herrchen bzw. Frauchen. Die gepflegte Katze trägt...lesen