Reisepass
Ansprechpartner | Frau Reinke / Frau C. Weidemann (Einwohnermeldeamt im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) | |||
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 001 / 111 | |||
Telefon | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: | 039779 / 264-50 039779 / 264-52 | ||
Telefax | 039779 / 264-42 | |||
E-Mail | Frau Reinke: Frau C. Weidemann: |
Hinweise und Bemerkungen
Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person erforderlich. Dabei sind ein aktuelles biometrisches Passbild sowie der alte Ausweis bzw. alte Reisepass vorzulegen. Ergänzend sollte die Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Eheurkunde (Verheiratete), vorzugsweise im Original, vorgelegt werden.
Reisepässe sollten ca. 5 Wochen vorher beantragt werden. Planen Sie einen zeitigeren Reiseantritt, bis zu dem aber noch mindestens 72 Stunden zur Verfügung stehen, erfolgt die Ausfertigung eines regulären Reisepasses als Expressausfertigung. In noch dringenderen Fällen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Ausstellung vorläufiger Dokumente (sofortige Aushändigung).
Kosten und Gültigkeit des Reisepasses fallen je nach Alter der antragstellenden Person und Art des Reisepasses unterschiedlich aus.
Im Regelfall ist der Reisepass wie folgt gebührenpflichtig:
- ab vollendetem 24. Lebensjahr: 60,00 €
- vor vollendetem 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Expressausfertigung: 92,00 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 € bei 1-jähriger Gültigkeit
Hier finden Sie alle Gebührenfälle im Zusammenhang mit dem Reisepass im Überblick.
Die Gebühr ist mit der Beantragung zu entrichten. Die Bezahlung ist auch unbar mit der Girocard/EC-Karte/Debitkarte möglich.
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