Brennholz, Selbstwerbung
Die Selbstwerbung von Brennholz im Wald bedarf immer der vorherigen Genehmigung des zuständigen Revierförsters (sog. Holzschein). Sollen Arbeiten mit der Motorkettensäge ausgeführt werden ist zusätzlich der sogenannte Sägeschein nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Die für die einzelnen Waldreviere zuständigen Revierförster können Sie sich bei den jeweiligen Forstämtern bzw. Forstbetrieben erfragen:
- für Landesforstflächen: Verwaltungsgemeinschaft Rothemühl/Torgelow
- für Bundesforstflächen: Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz, 17373 Ueckermünde, Ueckerstr. 48, Tel. 039771 / 52 96-0
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Jetzt neue Projektideen für die LEADER-Region "Stettiner Haff" einreichen!
Einreichungsschluss: 31.07.2026 | Die Lokale Aktionsgruppe "Stettiner Haff" ruft auch in diesem Jahr zur Einreichung von Projektideen
Feldübungen der Bundeswehr angekündigt
Für den Zeitraum 9. bis 20. März hat die Bundeswehr mehrere Übungen ihrer Soldaten im freien Gelände angekündigt. Das Übungsgeschehen...lesen
Wir suchen Verstärkung: Kommunalarbeiter beim Bauhof der Stadt Eggesin
Bewerbungsschluss: 22.03.2026 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
Wahlhelfer gesucht!
Interessierte Bürger können sich für eine Mitarbeit in den Wahllokalen des Amtes melden....lesen








