Lagerfeuer
Ansprechpartner | Frau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108 |
Telefon | 039779 / 264-53 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
m.stieg@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Die Durchführung eines Lagerfeuers zu besonderen Anlässen (z. B. anlässlich von Familienfeiern, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer) bedarf der vorherigen Genehmigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, hier des Amtes "Am Stettiner Haff". Die Genehmigung ergeht per Bescheid und ist vorzugsweise persönlich mit diesem Antragsformular zu beantragen. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben; diese ist unmittelbar gegen Aushändigung der Genehmigung zu zahlen.
Das Verbrennung von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen. Zuständige Behörde für Ausnahmeregelungen zum Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Monaten März und Oktober.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Entwurf der Außenbereichssatzung "Alte Korbmacherei 1" der Gemeinde Hintersee liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 25.04.2025 möglich // Alle Details und die ausliegenden Unterlagen
DBU-Machbarkeitsstudie - Installation von Torfwasssermessstellen angekündigt
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Renaturierung und Wiedervernässung der Moor- und Feuchtgebiete auf der DBU-Naturerbefläche...lesen
Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten
Landkreis Vorpommern-Greifswald. So wie in jedem Jahr weist der Landkreis auch diesmal darauf hin, dass das Verbrennen von...lesen