Lagerfeuer
Ansprechpartner | Frau Petschick (Bau- und Ordnungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 110 |
Telefon | 039779 / 264-53 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
l.petschick@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Die Durchführung eines Lagerfeuers zu besonderen Anlässen (z. B. anlässlich von Familienfeiern, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer) bedarf der vorherigen Genehmigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, hier des Amtes "Am Stettiner Haff". Die Genehmigung ergeht per Bescheid und ist vorzugsweise persönlich mit diesem Antragsformular zu beantragen. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben; diese ist unmittelbar gegen Aushändigung der Genehmigung zu zahlen.
Das Verbrennung von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen. Zuständige Behörde für Ausnahmeregelungen zum Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Monaten März und Oktober.
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Waldbrandgefahr wieder auf Warnstufe 1 heruntergesetzt
Seit dem heutigen 28. Juni ist im hiesigen Bereich des Forstamtes Torgelow die Waldbrandwarnstufe von 4 wieder auf 1 (sehr geringe...lesen
Waldbrandgefahr gestiegen - Warnstufe 4 festgesetzt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist seit dem 25. Juni 2022 die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) für den Bereich des...lesen
Waldbrandgefahr auf Warnstufe 2 heruntergesetzt
Seit dem 15. Juni ist durch das Leitforstamt Torgelow die Waldbrandwarnstufe von 3 auf 2 (geringe Gefahr) verringert. Infos zum...lesen
Nachruf - Reiner Müsebeck
In stillem Gedenken an unseren langjährigen Kollegen. ...lesen