Verbrennen von Gartenabfällen
Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung | |
Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Abfallwirtschaft |
Hinweise und Bemerkungen
Das Verbrennen von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / die Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen.
Zuständige Behörde für Ausnahmen in Bezug auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen im März und Oktober.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:
Ansprechpartner | Frau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 109 |
Telefon | 039779 / 264-66 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
c.preusser@eggesin.de |
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Wasserzähler werden ab 11. November wieder abgelesen
Vom 11. November 2024 bis zum 13. Dezember 2024 werktags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr werden die Mitarbeiter der GKU im Auftrag...lesen
Ausbaugebiete für den Breitbandausbau erweitert – jetzt mehr kostenlose Anschlüsse ans schnelle Internet möglich
Bürger sollten den Förderstatus ihres Grundstückes nochmals prüfen...lesen
Kindertagesstätte Ahlbeck sucht Erzieher
Wohnen im Erholungsort Mönkebude: Baugrundstücke an der Mitteldrift
Das ausführliche Angebot erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.