Verbrennen von Gartenabfällen

AnsprechpartnerLandkreis Vorpommern-Greifswald

Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung

Homepagewww.kreis-vg.dedirekt zum Bereich Abfallwirtschaft

Hinweise und Bemerkungen

Das Verbrennen von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / die Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen.

Zuständige Behörde für Ausnahmen in Bezug auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen im März und Oktober.

 

Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:

AnsprechpartnerFrau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste)
DienstzimmerEggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 106
Telefon039779 / 264-66
Telefax039779 / 264-42
E-Mailc.preusser@eggesin.de