Verbrennen von Gartenabfällen
| Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung | |
| Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Abfallwirtschaft |
Hinweise und Bemerkungen
Das Verbrennen von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / die Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen.
Zuständige Behörde für Ausnahmen in Bezug auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen im März und Oktober.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:
| Ansprechpartner | Frau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
| Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 109 |
| Telefon | 039779 / 264-66 |
| Telefax | 039779 / 264-42 |
| c.preusser@eggesin.de |
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
BEWIRB DICH JETZT! Die Gemeinde Mönkebude sucht einen Mitarbeiter für ihren Tourismusbetrieb
Bewerbungsschluss 14.12.2025 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
Kastenstreuer von der Stadt Eggesin zu erwerben
Gebotsabgabe bis 21. November 2025 möglich | Ausführliche Informationen erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
Entwurf des Bebauungsplans "Wohnen an der Bergstraße" der Gemeinde Liepgarten liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 17.12.2025 möglich. Alle Details und die ausliegenden Unterlagen
Wasserzähler werden ab 10. November wieder abgelesen
Vom 10. November 2025 bis zum 5. Dezember 2025 werktags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr werden die Mitarbeiter der GKU im Auftrag...lesen








