Verbrennen von Gartenabfällen
Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung | |
Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Abfallwirtschaft |
Hinweise und Bemerkungen
Das Verbrennen von Abfällen, hierzu zählen auch pflanzliche Gartenabfälle, hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle soll entweder durch Kompostieren im Garten bzw. auf dem Grundstück (insb. der pflanzlichen Gartenabfälle) oder durch ein Entsorgungsunternehmen / die Abgabe beim Wertstoffhof erfolgen.
Zuständige Behörde für Ausnahmen in Bezug auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Informieren Sie sich hier zu den Ausnahmeregelungen für das Verbrennen von Pflanzenabfällen im März und Oktober.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:
Ansprechpartner | Frau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 109 |
Telefon | 039779 / 264-66 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
c.preusser@eggesin.de |
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Entwurf der Außenbereichssatzung "Alte Korbmacherei 1" der Gemeinde Hintersee liegt öffentlich aus
Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 25.04.2025 möglich // Alle Details und die ausliegenden Unterlagen
DBU-Machbarkeitsstudie - Installation von Torfwasssermessstellen angekündigt
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Renaturierung und Wiedervernässung der Moor- und Feuchtgebiete auf der DBU-Naturerbefläche...lesen
Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten
Landkreis Vorpommern-Greifswald. So wie in jedem Jahr weist der Landkreis auch diesmal darauf hin, dass das Verbrennen von...lesen