Friedhof
Ansprechpartner | Frau Krohn (Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement) |
Dienstzimmer | Eggesin, Bahnhofstr. 7, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-67 |
Telefax | 039779 / 264-43 |
a.krohn@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Auf den Friedhöfen der Stadt Eggesin einschl. Hoppenwalde bedarf die Errichtung eines Grabmals der Genehmigung der Stadt Eggesin. Die Genehmigung beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig mit 12,50 €. Auf den kommunal bewirtschafteten Friedhöfen der Dörfer des Amtes "Am Stettiner Haff" ist die Errichtung von Grabmalen genehmigungsfrei.
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Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind bis zum 28.02.2025 möglich // Alle Details und die ausliegenden Unterlagen