Friedhof
Ansprechpartner | Frau Krohn (Bau- und Ordnungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Bahnhofstr. 7 |
Telefon | 039779 / 264-67 |
Telefax | 039779 / 264-43 |
a.krohn@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Auf den Friedhöfen der Stadt Eggesin einschl. Hoppenwalde bedarf die Errichtung eines Grabmals der Genehmigung der Stadt Eggesin. Die Genehmigung beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig mit 60,00 €. Auf den kommunal bewirtschafteten Friedhöfen der Dörfer des Amtes "Am Stettiner Haff" ist die Errichtung von Grabmalen genehmigungsfrei.
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Waldbrandgefahr gestiegen - Warnstufe 4 festgesetzt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist seit dem 25. Juni 2022 die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) für den Bereich des...lesen
Waldbrandgefahr auf Warnstufe 2 heruntergesetzt
Seit dem 15. Juni ist durch das Leitforstamt Torgelow die Waldbrandwarnstufe von 3 auf 2 (geringe Gefahr) verringert. Infos zum...lesen
Nachruf - Reiner Müsebeck
In stillem Gedenken an unseren langjährigen Kollegen. ...lesen
Steueramt der Stadtverwaltung Eggesin vom 23.06. bis 01.07.2022 geschlossen
Das Steueramt im Eggesiner Rathaus bleibt vom Donnerstag, dem 23.06. bis Freitag, dem 01.07.2022 aus organisatorischen Gründen...lesen