Straßenbenutzung für Veranstaltungen
Ansprechpartner | Frau Preußer (Bau- und Ordnungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 113 |
Telefon | 039779 / 264-66 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
c.preusser@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (sog. übermäßige Straßenbenutzung), bedürfen der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, d. h. des Amtes "Am Stettiner Haff" (§ 29 Abs. 2 StVO). Die Erlaubnis beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Gesamtbearbeitung und beträgt 12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsdauer.
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Waldbrandgefahr gestiegen - Warnstufe 4 festgesetzt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist seit dem 25. Juni 2022 die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) für den Bereich des...lesen
Waldbrandgefahr auf Warnstufe 2 heruntergesetzt
Seit dem 15. Juni ist durch das Leitforstamt Torgelow die Waldbrandwarnstufe von 3 auf 2 (geringe Gefahr) verringert. Infos zum...lesen
Nachruf - Reiner Müsebeck
In stillem Gedenken an unseren langjährigen Kollegen. ...lesen
Steueramt der Stadtverwaltung Eggesin vom 23.06. bis 01.07.2022 geschlossen
Das Steueramt im Eggesiner Rathaus bleibt vom Donnerstag, dem 23.06. bis Freitag, dem 01.07.2022 aus organisatorischen Gründen...lesen