Straßenbenutzung für Veranstaltungen
Ansprechpartner | Frau Preußer (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 109 |
Telefon | 039779 / 264-66 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
c.preusser@eggesin.de |
Hinweise und Bemerkungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (sog. übermäßige Straßenbenutzung), bedürfen der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, d. h. des Amtes "Am Stettiner Haff" (§ 29 Abs. 2 StVO). Die Erlaubnis beantragen Sie mit diesem Antragsformular. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Gesamtbearbeitung und beträgt 12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsdauer.
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