Versammlungen / Aufzüge (Demonstration) unter freiem Himmel
Ansprechpartner | Landkreis Vorpommern-Greifswald Ordnungsamt | |
Homepage | www.kreis-vg.de | direkt zum Bereich Versammlung/Demonstration |
Hinweise und Bemerkungen
Die beabsichtigte Durchführung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe beim Landkreis Vorpommern-Greifswald angemeldet werden. Dabei ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung bzw. des Aufzuges verantwortlich ist (§ 14 Versammlungsgesetz / VersammlG). Die Anmeldung (Anzeige) kann auch formlos erfolgen. Auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf die Durchführung von nach VersammlG anzeigepflichtigen Versammlungen/Aufzügen keiner zusätzlichen Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO (Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung) (vgl. Straßenbenutzung für Veranstaltungen).
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen beratend zur Verfügung:
Ansprechpartner | Frau Preußer (Bau- und Ordungsamt) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 113 |
Telefon | 039779 / 264-66 |
Telefax | 039779 / 264-42 |
c.preusser@eggesin.de |
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