Schornsteinfeger
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Hinweise und Bemerkungen
Seit 2013 dürfen deutsche Schornsteinfeger und Schornsteinfeger aus der EU in ganz Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten. Hausbesitzer können nun für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ihren Schornsteinfeger frei wählen und sind nicht mehr an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger gebunden.
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten ist jedoch wie bisher der Bezirksschornsteinfeger zuständig (z. B. für die Inbetriebnahme neuer Feuerstätten und die Feuerstättenschau, Führung des sog. Kehrbuches). Die hierfür zugelassenen Schornsteinfeger werden durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald bestellt, er nimmt die Fachaufsicht über diese wahr.
Den für Ihren Kehrbezirk bevollmächtigten Schornsteinfeger können Sie im GeoPortal.VG des Landkreises über die Themenkarte Kehrbezirke ermitteln.
Im Amt "Am Stettiner Haff" steht Ihnen in Schornsteinfegerangelegenheiten beratend zur Verfügung:
| Ansprechpartner | Frau Stieg (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
| Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 108 |
| Telefon | 039779 / 264-53 |
| Telefax | 039779 / 264-42 |
| m.stieg@eggesin.de |
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