Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-57 |
Telefax | 039779 / 264 42 |
E-Mail |
Hinweise und Bemerkungen
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Wir suchen Verstärkung: Stadt Eggesin - Leiter Fachbereich Finanzen; Mitarbeiter für das Schüler- und Jugendzentrum
Bewerbungsschluss 10.10.2025 | Die ausführlichen Anforderungsprofile erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
BEWIRB DICH JETZT! Unterstützung für den Gemeindearbeiter der Gemeinde Grambin gesucht (Minijob)
Bewerbungsschluss 12.10.2025 | Das ausführliche Anforderungsprofil erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
Die Gemeinde Liepgarten bildet aus: Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige
Bewerbungsschluss 31.12.2025 | Ausführliche Informationen erreichen Sie über die Titel- bzw. Bildverlinkung.
In eigener Sache: Amtliches Mitteilungsblatt ab Juli mit veränderten Erscheinungsterminen
Gegenwärtig liegt der Erscheinungstermin des Amtlichen Mitteilungsblattes des Amtes "Am Stettiner Haff" jeweils auf einem Dienstag. Ab...lesen