Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-57 |
Telefax | 039779 / 264 42 |
E-Mail |
Hinweise und Bemerkungen
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Jetzt neue Projektideen für die LEADER-Region "Stettiner Haff" einreichen!
Einreichungsschluss: 31.07.2026 | Die Lokale Aktionsgruppe "Stettiner Haff" ruft auch in diesem Jahr zur Einreichung von Projektideen
Wahlhelfer gesucht!
Interessierte Bürger können sich für eine Mitarbeit in den Wahllokalen des Amtes melden....lesen
Hund aufgefunden – Eigentümer gesucht
Bereits am Karfreitagabend wurde dieser kleine Rüde im Bereich Lübs aufgefunden und sucht nun sein Herrchen bzw. Frauchen. Das...lesen
Katze zugelaufen – Eigentümer gesucht
Dieser Stubentiger ist in Luckow, Bereich Eckernbucht zugelaufen und sucht nun sein Herrchen bzw. Frauchen. Die gepflegte Katze trägt...lesen








