Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner | Herr Geisler / Frau Mans (Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste) |
Dienstzimmer | Eggesin, Stettiner Str. 1, Zi. 003 |
Telefon | 039779 / 264-57 |
Telefax | 039779 / 264 42 |
E-Mail |
Hinweise und Bemerkungen
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.
Veranstaltungen in der Region
Aktuelles im Amt "Am Stettiner Haff"
Drückjagden angesetzt - Verkehrsteilnehmer müssen mit häufigerem Wildwechsel rechnen
In den umliegenden Wäldern werden in den nächsten Wochen wieder Treib- bzw. Drückjagden durchgeführt. Auf den dortigen öffentlichen...lesen
Erledigung von Kfz-Angelegenheiten sollte auf Anfang Januar verschoben werden
In der Eggesiner Verwaltung wird die Erledigung von Kfz-Angelegenheiten aus Krankheitsgründen erst ab wieder ab dem 5. Januar 2025...lesen
Eingeschränkte Öffnungszeiten der Verwaltung zu den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2025/2026
Jeweils dienstags am 23.12.2025 und am 30.12.2025 endet die Sprechzeit bereits um 16.00 Uhr. Am 24.12. und 31.12.2025 sowie auch am...lesen
Hund aufgefunden – Eigentümer gesucht
Bereits am Karfreitagabend wurde dieser kleine Rüde im Bereich Lübs aufgefunden und sucht nun sein Herrchen bzw. Frauchen. Das...lesen








