Sperrmüll
zuständig: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Seit dem 1. Januar 2017 findet die Entsorgung von Sperrmüll nur auf Anmeldung statt! |
Es gibt keine festen Abfuhrtermine mehr!
Alle Kunden, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben die Möglichkeit, 2-mal im Jahr die Sperrmüllentsorgung, die auch Haushalts- und Elektronikschrott umfasst, in Anspruch zu nehmen. Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen:
für den Entsorgungsbereich Uecker-Randow: | im Entsorgungsbüro Pasewalk der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH, Karlsburg | 0 38 34 / 87 60 32 - 91 / -92 |
Bitte halten Sie die Objektnummer vom Abfallgebührenbescheid bereit.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, selbst Sperrmüll mittels einer Genehmigung kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises anzuliefern (bis zu 2 x pro Jahr, jeweils bis zu 5 m³). Die Genehmigung erhalten Sie telefonisch unter den oben angegebenen Telefonnummern.
Für beide Fälle, die Sperrmüllabholung und die Selbstanlieferung auf einem Wertstoffhof, werden auf der unten angeführten Website auch entsprechende Formulare angeboten (Online-Anmeldung und als PDF-Dokument).
Bürger, die die Restmülltonne über einen Großvermieter gestellt bekommen, wenden sich bitte an ihren Vermieter.
Die Sperrmüllentsorgung ist Bestandteil der Abfallgebühr. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Ausführlichere Information erhalten Sie unter www.vevg-karlsburg.de/sperrmuell.html.
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