Sperrmüll
zuständig: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Entsorgung von Sperrmüll findet nur noch auf separate Anmeldung statt! |
Es gibt keine festen Abfuhrtermine mehr!
Alle Kunden, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben die Möglichkeit, 2-mal im Jahr die Sperrmüllentsorgung, die auch Haushalts- und Elektronikschrott umfasst, in Anspruch zu nehmen. Die Sperrmüllentsorgung ist Bestandteil der Abfallgebühr. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung kann telefonisch erfolgen:
für den Entsorgungsbereich Uecker-Randow: | im Entsorgungsbüro Pasewalk der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH, Karlsburg | 0 38 34 / 87 60 32 - 91 / -92 |
Bitte halten Sie die Objektnummer vom Abfallgebührenbescheid bereit.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, selbst Sperrmüll mittels einer Genehmigung kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises anzuliefern (bis zu 2 x pro Jahr, jeweils bis zu 5 m³). Die Genehmigung erhalten Sie telefonisch unter den oben angegebenen Telefonnummern.
Für beide Fälle, die Sperrmüllabholung und die Selbstanlieferung auf einem Wertstoffhof, werden auf der unten angeführten Website auch entsprechende Formulare angeboten (zur Online-Anmeldung und als PDF-Dokument).
Bürger, die die Restmülltonne über einen Großvermieter gestellt bekommen, wenden sich bitte an ihren Vermieter.
Ausführlichere Information erhalten Sie unter www.vevg-karlsburg.de/sperrmuell.html.
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